Antragstellung und Finanzierung

Der Antrag auf Frühförderung wird beim Magistrat Graz oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) oder am Gemeindeamt mit einer ärztlichen Empfehlung (Kinderklinik, Kinderarzt oder Hausarzt) gestellt.

Die Kosten der Interdisziplinären Frühförderung und Familienbegleitung werden von der öffentlichen Hand getragen.

Antragstellung und Finanzierung